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Einjähriger Beifuß I 100g I KALEA MANA®

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Einjähriger Beifuß 100g I 11% Artemisinin - 100% reines Blattpulver - Artemisia Annua verpulvert I Deutscher Rohstoff und deutsche Produktion I Laborgeprüft & Vegan I KALEA MANA®

  • 🌱 𝐀𝐑𝐓𝐄𝐌𝐈𝐒𝐈𝐀 𝐀𝐍𝐍𝐔𝐀 𝐁𝐋𝐀𝐓𝐓𝐏𝐔𝐋𝐕𝐄𝐑 - In dem praktischen Standbodenbeutel liefern wir 100% reinen und veganen einjährigen Beifuß in Pulverform. Der Rohstoff wird schonend getrocknet und anschließend verpulvert. Der Geruch ist intensiv herb.
  • 🌱 𝐏𝐅𝐋𝐀𝐍𝐙𝐄𝐍𝐑𝐎𝐇𝐒𝐓𝐎𝐅𝐅 - Das feine Pulver ist ein natürlicher Pflanzenrohstoff und lässt sich gut zweckbestimmend weiterverwenden. Wir verwenden nur die getrockneten Blätter – keine Stängel oder sonstige Zusätze.
  • 🌱 𝐇𝐀𝐔𝐏𝐓𝐖𝐈𝐑𝐊𝐒𝐓𝐎𝐅𝐅 𝐀𝐑𝐓𝐄𝐌𝐈𝐒𝐈𝐍𝐈𝐍 - Unser Blattpulver hat einen natürlich vorliegenden hohen Gehalt am sekundären Pflanzenstoff Artemisinin. Der Stoff ist gut erforscht und seit 2015 sehr populär.
  • 🌱 𝐀𝐍𝐁𝐀𝐔 𝐔𝐍𝐃 𝐄𝐑𝐍𝐓𝐄 𝐈𝐍 𝐁𝐀𝐘𝐄𝐑𝐍 - Wir arbeiten eng mit einem befreundeten Bauern in Bayern zusammen. Der einjährige Beifuß wird kontrolliert angebaut und wächst unter natürlichen Bedingungen genau ein Jahr bis zur Ernte.
  • 🌱 𝐖𝐈𝐑 𝐒𝐈𝐍𝐃 𝐊𝐀𝐋𝐔𝐀 𝐌𝐀𝐍𝐀 - Eine Idee, geboren in der aktuellen Ausnahmesituation. Wir von KALUA MANA produzieren ausschließlich in Deutschland und lassen alle unsere Produkte von unabhängigen Laboren auf mögliche Pestizide, Schwermetalle etc. testen.


    Inhaltsstoffe:Deutscher einjähriger Beifuss (Artemisia Annua) aus nachhaltigem Anbau (aus der Region Bayern), veganes Produkt mit 11% Artemisinin.

    Gebrauchsanweisung: Anwendung nach Bedarf, nicht zum Verzehr geeignet. Frei von künstlichen Zusatzstoffen, Gelatine, GMO, Aromen, mikrokristalliner Cellulose und anderen Zusatzstoffen.

    Warnhinweise: Der Verkauf von Artemisia Annua als Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel ist in Deutschland und der EU aktuell nicht gestattet. Der Grund dafür ist die sog. Novel-Food-Verordnung der EU aus dem Jahr 2015. Sie reguliert die Einfuhr und den Verkauf von Produkten, die vor dem 15. Mai 1997 in nur kleinen Mengen in Europa verkauft wurden. Artemisia Annua (Einjähriges Beifußkraut) an sich ist jedoch nicht verboten oder gar gesundheitsschädlich. Weder der Anbau, noch der Verkauf der Pflanze selbst oder die Verarbeitung sind verboten. Was jedoch derzeit nicht erlaubt ist, ist die Bezeichnung und Vermarktung von Artemisia Annua als „Nahrungsergänzungsmittel“ innerhalb der EU. Bei unserem Artemisia Annua Extrakt handelt es sich um einen reinen Pflanzenrohstoff, ausdrücklich ohne Zweckbestimmung zum oralen Verzehr (kein Lebensmittel oder Lebensmittelzutat). Bitte beachten Sie dieses bei der Weiterverwendung /-verarbeitung des Rohstoffes.