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Einjähriger Beifuß Extrakt I 75g I KALEA MANA®

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Einjähriger Beifuß Extrakt (aus 2250g Artemisia Annua produziert) I 11% Artemisinin - hochdosiert mit Doserlöffel I Deutscher Rohstoff und deutsche Produktion I Laborgeprüft & Vegan I KALEA MANA®

  • 🌱 𝐀𝐑𝐓𝐄𝐌𝐈𝐒𝐈𝐀 𝐀𝐍𝐍𝐔𝐀 𝐄𝐗𝐓𝐑𝐀𝐊𝐓 - In der lichtgeschützten braunen PET-Dose liefern wir 100% reinen und veganen einjährigen Beifuß-Extrakt. Der Extrakt wurde dualextrahiert und hat daher eine bräunliche Farbe. Der Geruch ist intensiv herb.
  • 🌱 𝐏𝐅𝐋𝐀𝐍𝐙𝐄𝐍𝐑𝐎𝐇𝐒𝐓𝐎𝐅𝐅 - Das feine Pulver ist ein natürlicher Pflanzenrohstoff. Mit dem kleinen Dosierlöffel (450-500mg), welcher diagonal in der Dose beiliegt, lässt sich der Extrakt zweckbestimmend weiterverwenden.
  • 🌱 𝐇𝐀𝐔𝐏𝐓𝐖𝐈𝐑𝐊𝐒𝐓𝐎𝐅𝐅 𝐀𝐑𝐓𝐄𝐌𝐈𝐒𝐈𝐍𝐈𝐍 - Unser Extrakt weist mit mindestens 10% einen besonders hohen Gehalt am sekundären Pflanzenstoff Artemisinin auf. Der Stoff ist gut erforscht und seit 2015 sehr populär.
  • 🌱 𝐎𝐏𝐓𝐈𝐌𝐀𝐋𝐄𝐒 𝟑𝟎:𝟏 𝐕𝐄𝐑𝐇Ä𝐋𝐓𝐍𝐈𝐒 - Unser Extrakt liegt im besonders hohen Verhältnis von 30:1 vor. Das bedeutet, dass 1g unseres Artemisia Annua Extraktes die vollen Wirkstoffe aus 2250g Rohstoff Artemisia Annua Blättern besitzt.
  • 🌱 𝐖𝐈𝐑 𝐒𝐈𝐍𝐃 𝐊𝐀𝐋𝐔𝐀 𝐌𝐀𝐍𝐀 - Eine Idee, geboren in der aktuellen Ausnahmesituation. Wir von KALUA MANA produzieren ausschließlich in Deutschland und lassen alle unsere Produkte von unabhängigen Laboren auf mögliche Pestizide, Schwermetalle etc. testen.


    Inhaltsstoffe:Deutscher einjähriger Beifuss (Artemisia Annua) aus nachhaltigem Anbau (aus der Region Bayern), veganes Produkt mit 11% Artemisinin.

    Gebrauchsanweisung: Anwendung nach Bedarf, nicht zum Verzehr geeignet. Frei von künstlichen Zusatzstoffen, Gelatine, GMO, Aromen, mikrokristalliner Cellulose und anderen Zusatzstoffen.

    Warnhinweise: Der Verkauf von Artemisia Annua als Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel ist in Deutschland und der EU aktuell nicht gestattet. Der Grund dafür ist die sog. Novel-Food-Verordnung der EU aus dem Jahr 2015. Sie reguliert die Einfuhr und den Verkauf von Produkten, die vor dem 15. Mai 1997 in nur kleinen Mengen in Europa verkauft wurden. Artemisia Annua (Einjähriges Beifußkraut) an sich ist jedoch nicht verboten oder gar gesundheitsschädlich. Weder der Anbau, noch der Verkauf der Pflanze selbst oder die Verarbeitung sind verboten. Was jedoch derzeit nicht erlaubt ist, ist die Bezeichnung und Vermarktung von Artemisia Annua als „Nahrungsergänzungsmittel“ innerhalb der EU. Bei unserem Artemisia Annua Extrakt handelt es sich um einen reinen Pflanzenrohstoff, ausdrücklich ohne Zweckbestimmung zum oralen Verzehr (kein Lebensmittel oder Lebensmittelzutat). Bitte beachten Sie dieses bei der Weiterverwendung /-verarbeitung des Rohstoffes.